Amtlicher Ausdruck Handelsregister

Amtlicher Ausdruck Handelsregister

Was ist ein amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister?

Mit Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren trat an die Stelle des bisherigen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der „Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“. Der „Ausdruck aus dem Handelsregister“ hingegen stellt die unbeglaubigte Form dar. Gegenwärtig werden auch noch die alten Begriffe benutzt, angefangen von „Handelsregisterauszug“ über „Auszug aus dem Handelsregister“ bis hin zum „Aukunft aus dem Handelsregister“. Entscheidend ist jedoch, ob eine amtliche Beglaubigung erfolgen soll oder ob einfach nur ein Ausdruck aus dem Handelsregister gewollt wird. Der Unterschied liegt nicht nur bei den Kosten, ein amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister erfordert nicht nur Beglaubigsgebühren, sondern auch der Zeitfaktor spielt eine Rolle. Der Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister ist nur direkt beim Registergericht erhältlich und muss per Brief verschickt werden. Er liegt also nicht in elektronischer Form vor. Entscheidend ist also immer das Wörtchen „amtlich“.
Der „Aktuelle Auszug aus dem Handelsregister“ ist also unbeglaubigt und kann von uns innerhalb von wenigen Minuten abgerufen werden kann. Inhaltlich unterscheidet sich der „Amtliche Auszug aus dem Handelsregister“ nicht vom normalen Auszug. Der „amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“ wurde jedoch von Seiten des Amtsgerichtes mit einem Siegel versehen.
Den „Amtlichen Auszug aus dem Handelsregister“ bekommen Sie von uns ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft und in der Regel auch ohne Vorkasse. Preiswerter und schneller ist ein unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister. Diesen erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken).

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Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister

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