Apostille vom Handelsregister / Registergericht

Apostille vom Handelsregister / Registergericht

Woher bekomme ich eine Apostille vom Handelsregister?

Unter einer Apostille ist eine durch das Landgericht erteilte Überbeglaubigung eines vom Amtsgericht erstellten beglaubigten Handelsregisterauszuges zu verstehen. Diese Überbeglaubigung ist ein Echtheitsnachweis für die Verwendung im Ausland, ohne diese Überbeglaubigung wird ein Handelsregisterauszug im Ausland nicht akzeptiert werden. Man kann übrigens auch eine Gesellschafterliste oder einen Gesellschaftsvertrag beglaubigen und dann dazu eine Apostille erteilen lassen. Genaugenommen wird mit einer zweiten Unterschrift die Richtigkeit der ersten Unterschrift bestätigt.

Wie muss man dabei vorgehen?

Zunächst sollte man prüfen, ob überhaupt in dem betreffenden Land eine Apostille anerkannt wird: Länderliste. Wenn Ja, dann bestellt man einen amtlichen Auszug aus dem Handelsregister, auch bekannt als amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug. Dieser beglaubigte Handelsregisterauszug wird dann an das übergeordnete Landgericht weitergeleitet und dort ebenfalls gesiegelt. Meist wird dazu ein Siegel angebracht mit einer entsprechenden Heftung.

Grundsätzlich ist aber zu beachten, dass eine Apostille nicht einheitlich erteilt wird, sondern diese wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt. Das Land muss dem
entsprechenden Haager Abkommen beigetreten sein. Wenn nicht, dann muss ersatzweise die konsularische Vertretung dieses Landes hier in Deutschland die Beglaubigung vornehmen, ein umständlicher und auch teurer Prozess.
Die meisten Ländern sind diesem Abkommen beigetreten und eine Apostille kann erteilt werden. Bei deren Erteilung Apostille fallen die sonst üblichen Gerichtsgebühren doppelt an, also derzeit 40 EUR. Und natürlich verlängert sich die Bearbeitungszeit dadurch um einige Tage.

Wenn Sie diese Prozedur nicht selbst ausführen wollen, dann können Sie das auch in Auftrag geben: Hier können Sie das Auftragsformular anschauen:

Apostille vom Handelsregister

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert