Auszug aus dem Handelsregister – Welche Auszugsformen sind abrufbar?

Auszug aus dem Handelsregister – Welche Auszugsformen sind abrufbar?

Seit Einführung des elektronischen Handelsregisters gibt es unterschiedliche Auszugsformen. Zunächst einmal gibt es eine Unterscheidung nach:

1. amtlich (früher: beglaubigt)
2. nicht amtlich (früher: unbeglaubigt)

Dann gibt es noch eine Unterscheidung nach

1. aktuell
(Es werden die derzeit aktuellen Eintragungen ohne bereits gelöschte Eintragungen aufgezeigt.)
2. chronologisch
(Es werden alle auf dem elektronsichen Registerblatt enthaltenen Eingtragungen gezeigt, also auch bereits gelöschte.)
3. historisch
(Das ist ein Abbild des alten Papierregisterblattes. Die Eintragungen enden mit dem Zeitpunkt der Einführung des elektronischen Registers, also ca. 2006.)

Der zu bestellende Auszug aus dem Handelsregister kann also nach diesen Kriterien ausgewählt werden. Anders ist dies bei der letzten und damit aktuellen Gesellschafterliste. Hier gibt es entweder nur eine Kopie oder eine mit Beglaubigung.

Wenn Sie jetzt einen Handelsregisterauszug etc. abrufen wollen, dann sollten Sie sich diesen Link anschauen:

Auszug Handelsregister abrufen

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