Handelsregisterauszug „chronologisch“ Was bedeutet das?

Handelsregisterauszug „chronologisch“ Was bedeutet das?

Handelsregisterauszug  – in chronologischer Form: Er ist im tabellarischen Querformat erstellt und bietet einen guten Gesamtüberblick zu einem angefragten Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist. Der chronologische Auszug stellt sämtliche Daten, sowohl die aktuellen als auch die gelöschten Daten dar, letztere sind rot unterstrichen. Der chronologische Handelsregisterauszug wird seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung geführt. Die Umstellung begann im Jahre 2006.
Im Gegensatz zum aktuellen Handelsregisterauszug zeigt der chronologische Handelsregisterauszug alle Veränderungseintragungen seit 2007 innerhalb des Registers. Diese Veränderungen können Sitzverlegungen sein oder Wechsel bei den Gesellschaftern, der Höhe des Stammkapitals oder Verschmelzungs- oder Beherrschungsvereinbarungen. Bei den Personengesellschaften, erkennbar an HRA, findet man auch die aktuellen und die ausgeschiedenen Gesellschafter und Kommanditisten. Gerade bei der Gesellschaftsform GmbH & Co. KG können dies teilweise mehrere Hundert Kommanditisten sein. Ein chronologischer Handelsregisterauszug kann da durchaus den Umfang von 30 Seiten annehmen, im Normalfall sind dies meist 1-3 Seiten.

Das deutet schon an, dass man bei einem chronologischen Handelsregisterauszug gut die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten 10 Jahren verfolgen kann. Aber es gibt das Problem, dass bei einer Sitzverlegung die bisherigen Veränderungen vom nächsten Gerichtsbezirk nicht mit übernommen werden. Man erhält dann einen chronologischen Handelsregisterauszug mit sehr spärlichen Angaben, obwohl es viele Veränderungen gab. Dann kann es notwendig sein, auch den chronologischen Handelsregisterauszug des früheren Gerichtsbezirkes mit anzufordern, der dann mit einem Löschvermerk versehen ist. Das bedeutet aber nicht die Löschung der Gesellschaft selbst, sondern die Gesellschaft wurde nur wegen der Sitzverlegung am bisherigen Gerichtsbezirk gelöscht.

Wenn auch die Daten von vor über 10 Jahren von Wichtigkeit sind, dann sollte man sich auch noch den historischen Handelsregisterauszug anschauen, vorausgesetzt, die Gesellschaft gab es schon zu dieser Zeit.

Wenn Sie jetzt einen chronologischen Handelsregisterauszug anfordern möchten, dann geht das über diesen Link. Dort können Sie sich auch über weitere Auszugsarten und auch über mögliche Beglaubigungen informieren.

Chronologischen Handelsregisterauszug abrufen.

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