Eintragung im Handelsregister?

Eintragung im Handelsregister?

Wann muss ich mich mit meiner kleinen Firma ins Handelsregister eintragen?

Zunächst: Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt zunächst nur auf eigene Initiative, eine Eintragung ohne eigenes Wissen und Zutun erfolgt nicht.
Zur Eintragung in das Handelsregister besteht eine Notwendigkeit, wenn Ihr Unternehmen nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist. Aber auch wenn dies noch nicht der Fall ist, kann man sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, sofern es sich um gewerblich tätige Unternehmen handelt, denn Freiberuflicher können sich nicht in das Handelsregister eintragen. Sofern sich ein Unternehmer jedoch freiwillig in das Handelsregister eintragen lässt, so wird zum Zeitpunkt der Eintragung die Kaufmannseigenschaft begründet.

Aber ab wann ist eine Eintragung für ein Unternehmen Pflicht?

Hierbei sind folgende Kriterien mittels Einzelfallprüfung heranzuziehen:
Umsatz, Betriebskapital, räumliches Ausmaß des Geschäftsbetriebes, die Zahl der Arbeitnehmer, in Anspruch genommene Kredite, errichtete Zweigniederlassungen usw.
Diese Einzelfallprüfung führt dann zu dem Ergebnis, ob eine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister besteht oder nicht.

Wenn Sie wissen möchten, ob eine Firma, ein Kaufmann oder eine Kapitalgesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, dann können Sie das hier prüfen, indem Sie -kostenpflichtig- einen Auszug aus dem Handelsregister abrufen. Wenn keine Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist, dann bleibt die Auskunft kostenfrei.

Auftragsformular anschauen: Auskunft über eine Eintragung im Handelsregister

Kommentare sind geschlossen.