Handelsregister : Wo befindet sich denn das elektronische?

Handelsregister : Wo befindet sich denn das elektronische?

Elektronisches Handelsregister? Wo wird es geführt?

Seit der Umstellung der lokalen Handelsregister auf das elektronische Handelsregister geht auf das Jahr 2005 zurück. Im Zuge dieser Umstellung wurde auch einige Begriff geändert:
Der frühere Handelsregisterauszug heißt jetzt „Ausdruck aus dem Handelsregister“, aber auch der alte Begriff Handelsregisterauszug wird noch genutzt. Das neue elektronische Handelsregister hat auch den früheren Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung umbenannt: Dieser heißt nun im „Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister“, inhaltlich hat sich aber nichts geändert.

Einen Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister können Sie hier bei uns erhalten binnen 1 Stunde per email im PDF-Format, ebenso eine Gesellschafterliste, wenn Sie nicht selbst zu einem der Handelsregister gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können den von uns erhaltenen Auszug (Quelle: elektronisches Handelsregister) abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.

Aus dem online übermittelten Ausdruck aus dem Handelsregister bzw. Handelsregisterauszug (Quelle: elektronisches Handelsregister) geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Das elektronische Handelsregister verfügt über diese Auskunftsarten:
1.
Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister Online gibt ausschließlich den aktuellen Handelsregisterstand wieder, ohne gelöschte Angaben. Sie sehen nur die heute gültigen Eintragungen.
2.
Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister Online gibt alle Handelsregistereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder. Dieser Ausdruck ist im Querformat und listet tabellenförmig alle Veränderungen der letzten Jahre auf.
3.
Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist deshalb auch nicht mehr aktuell, denn er endet ca. 2005. Aber für einen Gesamtüberblick über eine Firma kann er ganz interessant sein.

Sie erhalten diese Informationen aus dem elektronischen Handelsregister online ohne Mitgliedschaft, Abo, Anmeldung o.ä. und auch ohne Vorkasse. Während Sie den Ausdruck von einem Handelsregister in online innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, ebenso die Rechnung, geht Ihnen ein beglaubigter Ausdruck per Briefpost zu. Der Grund liegt darin, dass dieser nicht in elektronischer sondern nur in Papierform existiert. Eine Übersendung ist nur per Briefpost möglich.

Wenn Sie insgesamt noch Fragen haben, dann rufen Sie uns an.

Auftragsformular anschauen: elektronisches Handelsregister

Kommentare sind geschlossen.