Apostille : Für welche Länder ist eine Apostille möglich?

Apostille : Für welche Länder ist eine Apostille möglich?

Apostille entsprechend Länderliste: Wenn Sie eine deutsche Urkunde, zum Beispiel einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug, im Ausland verwenden wollen, dann verlangen die ausländische Behörden oder Firmen oft eine Bestätigung der Echtheit dieser Dokumente. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei international angewandten Verfahren zur Verwendung öffentlicher Urkunden im Ausland: Apostille und Legalisation.
Die Apostille ist der einfachere Weg, sie wird aber nicht in jedem Land anerkannt, nur in den Beitrittsländern zum Haager Abkommen von 1961.
Die nachfolgenden Länder sind Beitrittsländer, hier also wird eine Apostille anerkannt:

A
Andorra
Antigua und Barbuda
Argentinien
Armenien
Australien

B
Bahamas
Bahrain
Barbados
Belarus
Belgien (entfällt aufgrund des Deutsch-Belgischen Abkommens vom 13.05.1975 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation, BMI vom 05.07.2007)
Belize
Bosnien-Herzegowina
Botsuana
Brunei Darussalam
Bulgarien

C
China (nur Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau)
Cook-Inseln
Costa Rica

D
Dänemark (ohne Grönland und Faröer Inseln)
Dominica

E
El Salvador
Ecuador
Estland

F
Fidschi
Finnland
Frankreich

G
Georgien
Grenada
Griechenland

H
Honduras

I
Irland
Island
Israel
Italien

J
Japan

K
Kap Verde
Kasachstan
Kolumbien
Korea (Republik)
Kroatien

L
Lesotho
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg

M
Malawi
Malta
Marshallinseln
Mauritius
Mazedonien
Mexiko
Monaco

N
Namibia
Neuseeland (ohne Tokelau)
Niederlande und Aruba
Nicaragua
Niederländische Antillen
Niue
Norwegen

O
Oman
Österreich

P
Panama
Peru
Polen
Portugal
Puerto Rico

R
Rumänien
Russische Föderation

S
Samoa
San Marino
Sao Tomé und Principe
Schweden
Schweiz
Serbien und Montenegro
Seychellen
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Südafrika
Suriname
Swasiland

T
Tonga
Trinidad und Tobago
Tschechische Republik
Türkei

U
Ukraine
Ungarn
Uruguay

V
Vanuatu
Venezuela
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland und Anguilla
-Bermuda
-British Antarctic Territory
-British Virgins Islands
-Cayman Islands
-Falkland Islands
-Gibraltar
Guernsey
Isle of man
Jersey
-Montserrat
-St. Helena
-South Georgia and South Sandwich Islands
-Turks and Caicos Islands
Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Z
Zypern

Die nachfolgenden Länder sind dem o.g. Abkommen zwar ebenfalls beigetreten, allerdings hat die Bundesrepublik Deutschland Einspruch gegen den Beitritt dieser Staaten eingelegt, weshalb keine Apostille erteilt werden kann:

Albanien
Aserbaidschan
Kirgisistan
Indien
Liberia
Moldawien
Mongolei
Usbekistan
Dominikanische Republik

Es gibt Länder, die sind diesem Abkommen beigetreten und sind vielleicht auch in dieser Liste geführt, jedoch hat Deutschland diese Länder beeinsprucht. Hier kann also keine Apostille erteilt werden.

Was muss man tun, wenn man ein Dokument in einem Land vorlegen möchte, für welches keine Apostille erteilt werden kann? Hier kann auf deutscher Seite nur eine Überbeglaubigung erfolgen.
Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug mit dieser Überbeglaubigung durch das übergeordnete Landgericht muss dann der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes hier in Deutschland vorgelegt werden.

Über die Auftragsarten können Sie sich hier informieren: hier

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