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Tag: Registergericht

Eine Auskunft von einem Handelsregister in Bayern abrufen bzw. erhalten.

Eine Auskunft von einem Handelsregister in Bayern abrufen bzw. erhalten.

Wie bekomme ich schnell Informationen von einem Handelsregister in Bayern, wo kann ich die preisgünstig abrufen?

Zunächst einmal: In Bayern gibt es 23 lokale Handelsregister, die Zuständigkeit hängt vom Sitz der gesuchten Gesellschaft ab. In der Vergangenheit wurden viele Handelsregister zusammengeführt, aber aktuell sind es noch 23 lokalen Handelsregister in Bayern. Denkbar ist aber auch der Fall, dass eine Gesellschaft aus Bayer irgendwo in Deutschland registriert ist.

Wenn Sie dies nicht selbst herausfinden wollen, welches örtliche Handelsregister in Bayern nun für Ihre Anfrage zuständig ist oder Ihnen für eine weiter Suche jetzt einfach die Zeit fehlt, dann nutzen Sie doch unseren Service, denn wir suchen nicht nur in ganz Bayern nach der entsprechenden Gesellschaft, sondern auch deutschlandweit. Es reicht daher vollkommen aus, wenn Sie im Auftragsformular die Firma eingeben, wir suchen das richtige Handelsregister in Bayern heraus und rufen die gewünschten Dokumente ab. Das betrifft auch Gesellschafterlisten.

Welche Informationen können wir Ihnen von den Amtsgerichten in Bayern liefern?

Aus dem „Ausdruck aus dem Handelsregister“, oft auch Handelsregisterauszug genannt, geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung. Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Bayern ab ca. 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich.

Auftragsarten / Handelsregister Bayern + deutschlandweit:
1.
Der aktuelle Ausdruck aus einem Handelsregister (Bayern) gibt ausschließlich den tagaktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.
Der chronologische Ausdruck aus einem Handelsregister (Bayern) gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3.
Der historische Ausdruck aus einem Handelsregister (Bayern) zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Sie erhalten diese Informationen aus einem Handelsregister in Bayern online ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Handelsregisterauszug zusammen mit der Rechnung innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen die beglaubigten Dokumente mit der Rechnung dann per Briefpost zu.

Auftragsformular anschauen: Handelsregister Bayern