Amtlicher Handelsregisterauszug
Handelsregisterauszug als amtlicher Ausdruck, wo bekomme ich den her?
Mit Einführung des elektronischen Handelsregisters ab dem Jahre 2006 trat bei den Registergerichten an die Stelle des bisher “amtlich beglaubigten“ Handelsregisterauszuges der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister”. Das Wörtchen „amtlich“ steht also jetzt für „beglaubigt“.
Der „normale“, also der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, ist hingegen nun nur ein “Ausdruck aus dem Handelsregister”. Die älteren Begriffe sind jedoch noch nach wie vor üblich, selbst bei den Registergerichten werden noch beide Begriffe genutzt. Entscheidend ist jedoch immer, ob der Handelsregisterauszug beglaubigt sein soll oder nicht. Bis auf das Siegel und die hin und wieder zu findende Unterschrift eines Gerichtsangestellten, besteht kein inhaltlicher Unterschied, nur ein finanzieller, denn es werden unterschiedlich hohe Gerichtsgebühren fällig. Auch eine Gesellschafterliste ist beglaubigt erhältlich.
Falls Sie gerade einen amtlichen Handelsregisterauszug benötigen, dann gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder Sie finden selbst das zuständige Registergericht heraus und kontaktieren es dann. Nach einige Zeit werden Sie dann die gewünschten Unterlagen erhalten, teilweise auch erst, nachdem Sie vorab die Gerichtsgebühren überwiesen haben.
Oder, als 2. Möglichkeit: Sie beauftragen einen Dienstleister, der dies zwar schneller erledigen kann, dafür ist es aber dann auch teurer. Wofür Sie sich entscheiden, dies hängt sicher von den Umständen ab.
Wenn Sie so einen „amtlichen Handelsregisterauszug” jetzt über so einen Dienstleister bestellen wollten, dann geht dies über den nachstehenden Link: