Amtlicher oder beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister
Handelsregister : Woher bekomme ich einen “amtlichen” oder “beglaubigten” Ausdruck?
Handelsregister – elektronisch: Seit dieses ca. ab 2005 eingeführt wurde, trat an die Stelle des bisher amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister”. der “normale” unbeglaubigte Handelsregisterauszug hingegen ist nun der “Ausdruck aus dem Handelsregister”. Die älteren Begriffe sind jedoch noch üblich, angefangen vom ”Handelsregisterauszug” über “Auszug aus dem Handelsregister” bis zum “Aukunft aus dem Handelsregister”. Entscheidend ist jedoch immer, ob eine amtliche Beglaubigung erfolgen soll oder ob einfach nur ein Ausdruck aus dem Handelsregister gewünscht wird. Der Unterschied: beglaubigt dauert länger und ist teurer. Der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister” kann nicht elektronisch verschickt werden, nur per Briefpost, außerdem fallen Beglaubigungsgebühren des Amtsgerichts an. Anders ist es bei der Gesellschafterliste, diese kann elektronisch, also per email verschickt werden.
Wo kann ich einen amtlichen Ausdruck bestellen?
Den “amtlichen Auszug aus dem Handelsregister” bekommen Sie auch über den unten aufgeführten Link, wenn Sie sich nicht selbst mit dem zuständigen Handelsregister in Verbindung setzen wollen. Preiswerter und schneller ist ein (unbeglaubigter) Auszug aus dem Handelsregister. Diesen erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken).