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Tag: amtlicher Ausdruck

Amtlicher Ausdruck vom Handelsregister

Amtlicher Ausdruck vom Handelsregister

Woher bekomme ich einen „Amtlichen Ausdruck vom Handelsregister“?  

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters ca. ab 2006 trat an die Stelle des bisher amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der „Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“. der „normale“ unbeglaubigte Handelsregisterauszug hingegen ist nun der „Ausdruck aus dem Handelsregister“. Die älteren Begriffe sind jedoch noch üblich, angefangen vom  „Handelsregisterauszug“ über „Auszug aus dem Handelsregister“ bis zum „Aukunft aus dem Handelsregister“. Nur bei der Gesellschafterliste ist der alte Begriff geblieben.

Entscheidend ist jedoch immer, ob eine amtliche Beglaubigung erfolgen soll oder ob einfach nur ein Ausdruck aus dem Handelsregister gewünscht wird. Der Unterschied: beglaubigt dauert länger und ist teurer. Der „Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“  kann nicht elektronisch verschickt werden, nur per Briefpost, außerdem fallen Beglaubigungsgebühren an.

Den „Amtlichen Auszug aus dem Handelsregister“ bekommen Sie über den unten aufgeführten Link. Preiswerter und schneller ist ein (unbeglaubigter) Auszug aus dem Handelsregister. Diesen erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken).

Wollen Sie den amtlichen Ausdruck aus dem Handelsregister außerhalb von Deutschland nutzen? Dann könnte das Thema Apostille für Sie von Interesse sein (siehe Menü oben), denn ein normal beglaubigter Auszug dürfte in diesem Falle nicht ausreichen. Darüber sollten Sie sich vorab informieren, denn ein „normal“ beglaubigter Auszug lässt sich später aus verschiedenen Gründen kaum noch nachträglich mit einer Apostille versehen.

Auftragsformular:  >>> Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister