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Tag: Ausland

Handelsregisterauskunft beglaubigt mit Apostille

Handelsregisterauskunft beglaubigt mit Apostille

Wenn man eine vom Amtsgericht erteilte schriftliche Handelsregisterauskunft außerhalb von Deutschland verwenden will, dann benötigte man dafür eine Handelsregisterauskunft mit amtlicher Beglaubigung (auch als „amtlicher Auszug“ bezeichnet) und dazu noch eine Apostille. Bei letzterer handelt es sich um eine Überbeglaubigung.
Das bedeutet, dass die beglaubigte Handelsregisterauskunft (= „Handelsregisterauszug“) vom jeweiligen Landgericht mit einer weiteren Beglaubigung versehen wird, diese gilt dann mit diesem Echtheitsnachweis auch im Ausland. Dieser Echtheitsnachweis bzw. die Apostille wird nicht einheitlich für alle Länder erteilt, sondern wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land. Hier können Sie dies vorab prüfen: Länderliste

Kann nur eine Handelsregisterauskunft beglaubigt werden?

Genaugenommen kann jedes vom Amtsgericht / Handelsregister erhältliche Dokument in dieser Art und Weise beglaubigt werden. Das betrifft neben der genannten „Handelsregisterauskunft“ auch die Gesellschafterliste oder den Gesellschaftsvertrag eines Unternehmens. Natürlich muss man hier auch die Kosten für diese Beglaubigungen beachten. Es fallen 3x Gebühren bzw. Kosten beim Amtsgericht direkt an: einmal für die schriftliche Handelsregisterauskunft, dann für dessen Beglaubigung beim Amtsgericht und dann auch noch für die beim Landgericht. Dann versteht es sich auch, dass dieser Prozess einige Tage dauert, denn diese Beglaubigungen werden dort per Hand unter Verwendung von Stempeln vorgenommen. Das dann fertig beglaubigte Dokument kann daher dann auch nur per Briefpost verschickt werden.

Meist benötigen im Handelsregister eingetragene Unternehmen eine beglaubigte Handelsregisterauskunft mit Apostille über das eigene Unternehmen. Es bietet sich dabei an, die Vornahme einer Apostille über Unternehmen abzuwickeln, die täglich mit der Beschaffung von Auskünften oder Auszügen aus dem Handelsregister spezialisiert haben. Denn die wissen, worauf dabei geachtet werden muss und man kann alles in eine Hand legen, vom Herausfinden des richtigen Handelsregisters bis hin zur Begleichung der Gerichtskosten. Wenn Sie den nachfolgenden Link benutzen, dann gehen Sie auch kein Risiko ein, dann Sie müssen nicht im Voraus bezahlen. Sie erhalten die fertig beglaubigten Dokumente dann zusammen mit der Rechnung.


Hier geht es zum Auftragsformular mit allen Konditionen: Amtlicher Handelsregisterauszug