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Tag: Berlin

Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin

Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin

Woher und wie schnell kann ich einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin erhalten?

Das Handelsregister von Berlin wird zentral hier geführt:

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin
Telefon: 030 9014980

Es handelt sich hier um eine Außenstelle des AG Charlottenburg, gelegen mitten in der City. Sofern man sich sicher ist, dass es sich hier um das zuständige Handelsregister ist, dann könnte man selbst in die Hardenbergstraße 31 fahren und dort sich einen Ausdruck aus dem Handelsregister aushändigen lassen, nachdem man zuvor die Gerichtskosten gezahlt hat.
Wieviel Zeit das alles benötigt hängt von vielen Faktoren ab: Von der Parkplatzsuche, davon, wie viel Mitarbeiter von Rechtsanwaltskanzleien gerade vor Ihnen stehen usw.

Welchen Weg gibt es, wenn man einen Handelsregisterauszug schnell benötigt?

Wenn es einmal dringend ist für Sie und Sie einen Handelsregisterauszug schnell benötigen, sogar innerhalb on 1 Stunden, dann sollten Sie sich einmal diesen Service hier ansehen, besonders den Link am Ende.
Denn einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug, auch „Abdruck aus dem Handelsregister“ genannt, den erhalten Sie hier innerhalb von Minuten, sofern Sie einen Express-Auftrag erteilt haben, sonst innerhalb von 2 Stunden per email im PDF-Format, wenn Sie nicht selbst zum Amtsgericht Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg) gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können sich den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin dann abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken. Das betrifft auch eine Gesellschafterliste.
Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4 Werktagen liefern, denn dieser liegt wegen der vom Amtsgericht erteilten Beglaubigung nur in Papierform vor und muss per Briefpost an Sie verschickt werden. Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin wird, wie bei vielen Amtsgerichten auch, nur noch als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug.
Ebenfalls nur per Post muss ein beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille verschickt werden.

Lesen Sie hier weitere Details:

Handelsregisterauszug Amtsgericht Berlin