Vereinsregisterauszug , woher?
Vereinsregisterauszug : Im Vereinsregister sind alle eingetragenen Vereine (e.V.) des Registerbezirks erfasst. In das Vereinsregister können sich nur Vereine eintragen lassen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist, es also keine Gewinnabsicht besteht.
Das Vereinsregister ist ein öffentliches Register. Das bedeutet, dass damit jeder die Möglichkeit hat, sich über die rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) zu informieren. In das Vereinsregister werden sog. nicht-wirtschaftliche Vereine eingetragen, das sind Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Mitunter werden diese Vereine auch als sogenannte Idealvereine bezeichnet.
Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein seine Rechtsfähigkeit und damit die Fähigkeit am Rechtsverkehr teilzunehmen und zum Träger von Rechten und Pflichten zu werden.
Das Vereinsregister ist bei den Amtsgerichten angesiedelt, dort, wo der Verein seinen Sitz hat. Allerdings wurden auch immer wieder örtliche Vereinsregister zusammengeführt, womit sich dann auch die bisherige Registernummer und das bisher registerführende Registergericht änderten. Sofern man aber das zutreffende Registergericht gefunden hat, etwa durch telefonische Nachfrage, dann kann man dieses Vereinsregister Aufsuchen und die gewünschten Auskünfte einholen. Allerdings ist nur die Einsicht kostenlos, alles was Sie schriftlich möchten, erzeugt Gerichtsgebühren, die oft auch im Voraus zu entrichten sind.
Geht das auch unkomplizierter?
Ja, denn innerhalb von in der Regel Stunden liefern wir Ihnen einen Vereinsregisterauszug über einen eingetragenen Verein im Original vom Amtsgericht bzw. dem Registerportal der Länder. Sie bekommen diesen Vereinsregisterauszug auf elektronischem Wege im PDF-Format. Sie können diesen dann selbst ausdrucken. Aus dem Vereinsregisterauszug geht hervor: Vereinsname (Name und Sitz), vertretungsberechtigte Personen und Regeln, Datum der Satzung, Tag der letzten Eintragung.
Sie erhalten den Vereinsregisterauszug online bei uns ohne Mitgliedschaft, Anmeldung, Abo und in der Regel auch ohne Vorkasse. Sie erhalten den Vereinsregisterauszug per email, ebenso die Rechnung, die Sie dann innerhalb von 2 Wochen begleichen können. Hier erhalten Sie auch gegen einen Aufpreis einen beglaubigten Vereinsregisterauszug vom Amtsgericht oder wir lassen für Sie Preis Kopien aus der Registerakte fertigen, etwa zur Vereinssatzung etc.
Diese Dokumente und auch den beglaubigten Vereinsregisterauszug übermitteln wir Ihnen dann innerhalb weniger Tage.
Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach oder oder Sie nutzen gleich dieses Formular: