Apostille – Wie kommt die auf einen Handelsregisterauszug?
Wenn Sie eine Apostille für Ihren Handelsregisterauszug benötigen, dann gibt es verschiedene Schritte, die Sie unternehmen müssen, um diese sie zu beantragen.
Schritt 1: Stellen Sie sicher, dass Ihr Handelsregisterauszug bereits beglaubigt ist. Die Beglaubigung erfolgt in der Regel durch das Amtsgericht, das den Handelsregisterauszug ausstellt. Stellen Sie sicher, dass die Beglaubigung ordnungsgemäß erfolgt ist, vollständig ist und alle erforderlichen Informationen enthält. Das bedeutet vor allen, dass Sie darauf achten müssen, dass der Handelsregisterauszug im Zuge der Beglaubigung auch unterschrieben wurde durch einen Mitarbeiter des Amtsgerichts, der befugt ist, Urkunden zu beglaubigen. Dies kann je nach Bundesland und Gerichtsbezirk unterschiedlich sein, aber in der Regel handelt es sich um einen Beamten des Amtsgerichts, der diese Unterschrift vornehmen darf.
Schritt 2: Um eine Apostille zu beantragen, müssen Sie die dafür zuständige Behörde ermitteln. Im Falle eines Handelsregisterdokumente ist das das dem Amtsgericht übergeordnete Landgericht.
Schritt 3: Füllen Sie das Antragsformular aus oder stellen Sie den Antrag formlos, das ist von Gericht zu Gericht verschieden. Mitteilen müssen Sie aber in jedem Fall das Zielland, denn nicht für jedes Land kann eine Apostille erteilt werden, nur bei Mitgliedsländern des Haager Abkommens von 1961. Falls dies nicht der Fall ist, dann müssen Sie sich stattdessen um eine Legalisation des Dokumentes kümmern.
Schritt 4: Bezahlen Sie die Gebühren, wenn deren Bezahlung vorab gefordert wird. Warten Sie dazu die Nachricht des Gerichts ab. Eine Zahlung ohne ein Aktenzeichen bzw. Geschäftszeichen kann die Landeskasse in aller Regel nicht zuordnen. Deshalb sollte davon Abstand genommen werden.
Schritt 5: Nachdem Sie den Antrag gestellt und ggf. auch die Gebühren bezahlt haben, müssen Sie nun die Übersendung des mit einer Apostille versehenen Handelsregisterauszuges abwarten. Die Bearbeitung ist auch hier von Gericht sehr unterschiedlich, von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.
Es ist Ihnen sicher deutlich geworden, dass es hier viele Fallstricke und Unwägbarkeiten gibt. Schließlich gibt es auch noch weitere Dokumente, die auf diese Art und Weise beglaubigt werden müssen, z.B. Gesellschaftsverträge oder auch eine Gesellschafterliste.
Wir können Ihnen diese geschilderten Einzelschritte abnehmen, womit Sie hier alles aus einer Hand erhalten. Wir prüfen vorab, welches Dokument genau für Ihre Zielland erforderlich ist, klären die Zuständigkeit der Gerichte (Amtsgericht und Landgericht) und begleichen die Gerichtskosten.
Über das nachfolgende Auftragsformular können Sie uns einen Auftrag erteilen.