Auszug vom Registergericht
Beim Registergericht geht es um sog. Registersachen. Zu den Registersachen gehören diese Register:
- Handelsregister A (Einzelkaufleute, e.K., Personenhandelsgesell. oHG, KG)
- Handelsregister B (GmbH, AG, SE, KGaA, VVaG)
- Partnerschaftsregister (Partnerschaftsgesellschaften)
- Genossenschaftsregister (Genossenschaften, eG)
- Vereinsregister (eingetragene Vereine, e.V.)
Die Register genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen Dritten gegenüber als richtig gelten. Diese öffentlichen Register ermöglichen es jedem, sich wichtige Informationen über rechtliche Verhältnisse oder Vertretungsbefugnisse zu verschaffen.
Während die Handelsregister und Genossenschaftsregister in jüngster Zeit immer mehr bei jenen Amtsgerichten geführt werden, welche am Sitz des zuständigen Landgerichts seine Niederlassung haben, werden die Vereinsregister und Güterrechtsregister in der Regel bei dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht geführt.
Wir rufen für Sie von den Registergerichten in Deutschland einen Registerauszug ab über eine im Handelsregister eingetragene Kapitalgesellschaft, über einen eingetragenen Verein, eine eingetragene Genossenschaft oder eine Partnerschaft. Sie müssen dabei nicht wissen, welches Registergericht zuständig ist, denn das recherchieren wir deutschlandweit.