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Tag: beglaubigt

Amtlicher Handelsregisterauszug

Amtlicher Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug als amtlicher Ausdruck, wo bekomme ich den her?

Mit Einführung des elektronischen Handelsregisters ab dem Jahre 2006 trat bei den Registergerichten an die Stelle des bisher “amtlich beglaubigten“ Handelsregisterauszuges der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister”. Das Wörtchen „amtlich“ steht also jetzt für „beglaubigt“.

Der  „normale“, also der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, ist hingegen nun nur ein  “Ausdruck aus dem Handelsregister” oder auch „Abdruck Handelsregister“. Der ältere Begriffe „Handelsregisterauszug“ ist jedoch noch nach wie vor noch üblich, selbst bei den Registergerichten werden noch beide Begriffe genutzt.

Entscheidend ist jedoch immer, ob der Handelsregisterauszug beglaubigt sein soll oder nicht. Bis auf das Siegel und die hin und wieder zu findende Unterschrift des Urkundsbeamten der Geschäftstelle des Amtsgerichts, besteht kein inhaltlicher Unterschied zwischen einem beglaubigten oder einem unbeglaubigten Auszug. Allerdings sind die Gerichtsgebühren unterschiedlich hoch. Übrigens kann auch eine Gesellschafterliste beglaubigt werden. Hier ist allerdings zu beachten, dass aus dieser Beglaubigung dann nicht die Aussage hervorgeht, dass es sich hier um die letzte eingereichte Liste handelt. Die Liste selbst wird nicht mehr verändert, nur das Datum der Beglaubigung ist aktuell.

Falls Sie jetzt gerade einen amtlichen Handelsregisterauszug benötigen, dann gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder Sie finden selbst das zuständige Registergericht heraus und kontaktieren dies dann. Nach einige Zeit werden Sie dann die gewünschten Unterlagen erhalten, teilweise auch erst, nachdem Sie vorab die Gerichtsgebühren überwiesen haben. Ob dies seitens des Registergerichts gewünscht wird, wird man Ihnen mitteilen.

Oder, als 2. Möglichkeit: Sie beauftragen einen Dienstleister, der dies zwar schneller erledigen kann, dafür ist es aber dann auch teurer. Wofür Sie sich entscheiden, dies hängt sicher von den Umständen ab.

Wenn Sie so einen „amtlichen Handelsregisterauszug” jetzt über so einen Dienstleister bestellen wollten, dann geht dies über den nachstehenden Link. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, einen beglaubigten Handelsregisterauszug „überbeglaubigen“ zu lassen. Dabei handelt es sich um eine Beglaubigungsform, welche benötigt wird, wenn Sie einen solchen Auszug im Ausland verwenden wollen. Je nach Zielland ist das einmal eine Apostille oder eine Überbeblaubigung bzw. Zwischenbeglaubigung.

Auftragsformular:   Amtlicher Handelsregisterauszug