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Tag: beglaubigter

Unterschied: beglaubigter / amtlicher Handelsregisterauszug?

Unterschied: beglaubigter / amtlicher Handelsregisterauszug?

Handelsregisterauszug : „amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister“ oder beglaubigter Auszug?

An die Stelle des bisherigen vom Amtsgericht beglaubigten Handelsregisterauszuges tritt nach der Einführung des elektronischen Handelsregisters der „Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“. Die „unbeglaubigte“ Form wird nun lediglich als „Ausdruck aus dem Handelsregister“ bezeichnet.
Während ein unbeglaubigter (= aktueller) Ausdruck aus dem Handelsregister auch in elektronischer Form vorliegt und deshalb innerhalb von Minuten abgerufen werden kann, muss der amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister erst beim Amtsgericht erstellt werden und liegt dann auch nur in Papierform vor. Das dauert dann insgesamt zwischen 2 und 5 Tagen. Genauso lange dauert es übrigens auch bei einer Gesellschafterliste, obwohl diese manchmal nicht sofort verfügbar ist, wenn diese vor 2006 vom Unternehmen an das Amtsgericht eingereicht wurde.
Von seinem Aussehen bzw. Inhalt unterscheidet sich der „Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“ nicht vom normalen aktuellen Ausdruck. Der „amtliche Ausdruck“ wurde jedoch von Seiten des Registergerichts gesiegelt.
Wenn man einen Handelsregisterauszug benötigt, dann kann man selbst zum Gericht fahren, es anschreiben oder man beauftragt einen gewerblichen Onlinedienst. Über den unten aufgeführt Link kommen Sie zu einem von diesen. Dort erhält man den „Ausdruck aus dem Handelsregister“ ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft und ohne Vorkasse.

Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns an oder Sie nutzen gleich dieses Formular:
aktueller Handelsregisterauszug