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Handelsregister Eintrag, Ausdruck oder Abdruck abrufen.

Handelsregister Eintrag, Ausdruck oder Abdruck abrufen.

Wenn Sie nach einem Eintrag einer Firma im Handelsregister suchen, also z.B. einen Eintrag einer GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. (Zweigniederlassung in Deutschland) suchen, dann ist dafür das für den Sitz der jeweiligen Gesellschaft oder Firma zuständige Amtsgericht und dort das Registergericht zuständig. Zentral kann man auch im Handelsregister einen Eintrag prüfen beim sog. Registerportal der Länder. Dort kann man zwar recherchieren, einen Ausdruck über einen vorhandenen Eintrag einer Firma in das Handelsregister bekommt man allerdings nur als angemeldeter Nutzer und gegen Entgelt.
Trotzdem, der Begriff „Eintrag“ einer Firma im Handelsregister ist eher unüblich, im Sprachgebrauch hat sich die Bezeichnung „Handelsregisterauszug“ durchgesetzt, durch verschiedene Veränderungen bei den Registergerichten wird auch dieser Begriff zunehmend abgelöst durch „Ausdruck aus dem Handelsregister“ oder „Abdruck / Handelsregister“. Alle diese Begriffe kann man verwenden beim Kontakt mit dem Registergericht.

Welche Angaben sind auf einem solchen Abdruck oder Ausdruck aus dem Handelsregister zu finden?

Es sind diese Angaben:
Die Firma, also der „Name“ des Unternehmens, der Sitz (Adresse), der Geschäftsgegenstand, Stammkapital und die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen). Die Gesellschafterangaben, also die Eigentümer der Gesellschaft, sind dort nicht aufgeführt, außer bei Personengesellschaften (z.B. KG, OHG). Bei Kapitalgesellschaften muss man die Gesellschafterliste extra anfordern.
Sie erhalten von uns innerhalb von sehr kurzer Zeit alle Angaben über einen Eintrag in das Handelsregister unverändert übermittelt, nachdem wir diese bei dem betreffenden Registergericht abgerufen haben. Sie erhalten dieses Dokument im PDF-Format, genauso die Rechnung, denn Sie müssen nicht im Voraus bezahlen.

Wir können einen Eintrag in das Handelsregister auch amtlich beglaubigen lassen oder rufen Ihnen die  Gesellschafterlisten oder die Angaben zu den Geschäftsführern ab. Für detailliertere Anfrage, die eine Einsicht in die Registerakte erforderlich machen, benötigen wir dann meist einige Tage.
Wenn Sie dazu noch Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen einfach dieses Auftragsformular:

Handelsregister Eintrag