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Einsicht ins Handelsregister

Einsicht ins Handelsregister

Einsicht ins Handelsregister: Wie und wo kann man Einsicht ins Handelsregister bekommen?

Das Handelsregister ist ein offenes Register, jedermann kann kostenlos Einsicht nehmen. Ausdrucke, Auszüge und Beglaubigungen kosten allerdings Geld,  ziehen Gebühren nach sich. Welche Angaben lassen sich durch Einsicht in das Handelsregister in Erfahrung bringen? Die nachfolgenden Angaben sind einem sog. Auszug aus dem Handelsregister zu entnehmen, kurz oft auch Handelsregisterauszug genannt:
Firma (Gegenstand+Sitz)
Höhe des Stammkapitals
Rechtsform (GmbH, KG, OHG, e.K., UG, GmbH & Co. KG, Ltd.-Zweigniederlassung)
vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen)

Aber was ist mit den Eigentümern der Gesellschaft, den Gesellschaftern?

Gesellschafterangaben sind auf einem Handelsregisterauszug nicht mit aufgeführt, außer bei OHG, e.K., KG (Komplementäre und Kommanditisten. Hier muss Einsicht in die Gesellschafterliste genommen werden. Bekanntlich muss die Gesellschaft diese immer auf einem aktuellen Stand halten. Die letzte vorhandene Gesellschafterauflistung ist deshalb immer auch die gültige.

Einen aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister können Sie, wie gesagt, über das jeweilige Amtsgericht erhalten, aber auch über uns.
Dafür können Sie dieses Formular nutzen:  Eintragung im Handelsregister prüfen
oder sich vorab dazu erkundigen per Kontaktformular.