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Tag: elektronisches Handelsregister

Auskunft aus dem elektronischen Handelsregister in Rheinland-Pfalz

Auskunft aus dem elektronischen Handelsregister in Rheinland-Pfalz

Gibt es in Rheinland-Pfalz ein elektronisches Handelsregister, wo man online Informationen bzw. Auskunft über eine Gesellschaft einholen kann?

In Rheinland-Pfalz gibt es 9 örtliche Handelsregister, welches genau zuständig ist, dies hängt vom Sitz der betreffenden bzw. der gesuchten Gesellschaft ab. Seit ca. 2005 werden alle Handelsregister elektronisch geführt, aber nicht alle dieser Handelsregister haben den gesamten Datenbestand. Man muss schon wissen, wo die betreffende Gesellschaft ihren Sitz hat und dorthin muss man sich dann wenden.
Wenn Sie das jetzt nicht selbst klären wollen, dann gibt es dafür einen Service, welcher Ihnen die Suche abnimmt und die richtige Zuständigkeit selbst klärt, bevor er die von Ihnen gewünschten Auskunft aus einem der Handelsregister abruft. Sollte ein Handelsregister außerhalb des Bundeslandes Rheinland-Pfalz ab seinen Sitz haben, dann ist dies auch kein Problem. Es reicht, wenn Sie die betreffende Gesellschaft vorgeben.

Welche Auskünfte können Sie von den Handelsregistern in Rheinland-Pfalz erhalten?

Das ist deutschlandweit gleich, aber meist wird nach einem „Ausdruck aus dem Handelsregister“ oder „Abdruck aus dem Handelsregister“ oder oft auch nur nach einem „Handelsregisterauszug“ gefragt, denn dort sind übersichtlich alle wichtigen Informationen über eine Gesellschaft aufgeführt:
Firma (Namen), Geschäftsgegenstand, Andresse, Geschäftsführer, Prokuristen, Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung. Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Rheinland-Pfalz im Jahre 2005 gibt es noch eine Neuerung: Es werden schriftlichen Auskünfte, die man in beglaubigter Form haben möchte, nunmehr angeboten als sog. „amtlicher Ausdruck“.
Desweiteren können Sie zwischen 2 unterschiedlichen Formen einer schriftlichen Auskunft wählen:

a.) Aktueller Ausdruck: Dieser gibt nur den tagaktuellen Registerstand wieder, gelöschte Angaben sind daraus nicht ersichtlich.
b.) Chronologischer Ausdruck: Dieser gibt in Listenform alle Veränderungen der letzten Jahre wieder und endet mit dem Eintragungsstand, wie er am Tag des Abrufes ist.

Über das Formular unten bekommen Sie diese schriftlichen Auskünfte online und ohne Mitgliedschaft, Anmeldung oder Vorkasse. Dies betrifft auch den Abruf einer Gesellschafterliste.  Die Rechnung erhalten Sie zusammen mit den Dokumenten, Vorkasse müssen Sie nicht leisten.

Auftragsformular anschauen: Handelsregister Rheinland-Pfalz