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Tag: Gesellschafterangaben

Handelsregister – Einen aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister anfordern.

Handelsregister – Einen aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister anfordern.

Handelsregister – Wo bekommt man schnell und ohne irgendwelche Anmeldeformalitäten einen „Aktuellen Ausdruck“ aus dem Handelsregister?

Dieser „Ausdruck aus dem Handelsregister“ wird landläufig auch als Handelsregisterauszug bezeichnet. Aber es gibt auch noch weitere Begriffe wie „aktueller Abdruck“ oder ähnlich.

Fakt ist, dass auf einem Handelsregisterauszug alle relevanten Informationen über eine eingetragene Firma aufgeführt sind. Deshalb wird genau dieses Dokument auch am häufigsten bestellt.

Wie bekommen Sie so einen Ausdruck aus dem Handelsregister  ?

Das ist gar nicht so kompliziert, wenn Sie wissen, welches der regionalen Handelsregister zuständig ist. Dort müssen Sie sich dann hinwenden. Das können Sie persönlich tun oder auch per Post, was natürlich dann alles seine Zeit dauert.  Bei der Postvariante ist es vor allem deshalb, weil Sie vorab nicht einschätzen können, welche exakte Gebühr des Gerichte erheben und ob Sie diese vorab bezahlen müssen.  Daraus kann sich dann erst einmal ein langwierige Korrespondenz mit dem Amtsgericht entwickeln. Sie müssen bedenken, das Handelsregister ist zwar ein offenes Register, jedermann kann dort Einsicht nehmen. Aber der Ausdruck von Angaben aus dem Handelsregister ist kostenpflichtig.

Deshalb gibt es hier eine weitere Möglichkeit, einen Handelsregisterauszug zu bekommen und zwar über uns. Wir übernehmen den ganzen Bestellprozess einschließlich der Zahlung der Gerichtskosten. Sie finden das Bestellformular über den Link ganz unten.

Welche Angaben genau finde ich auf dem Ausdruck ?

Firma (Gegenstand+Sitz), Höhe des Stammkapitals, Rechtsform (GmbH, KG, OHG, e.K., UG, GmbH & Co. KG, Ltd.-Zweigniederlassung), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen)

Hier noch ein Wort zu den Gesellschafterangaben: Diese sind nur bei Personengesellschaften aufgeführt auf dem Ausdruck aus dem Handelsregister, also bei OHG, e.K., KG (Komplementäre und Kommanditisten). Bei Kapitalgesellschaften hingegen muss diese Liste extra angefordert werden. Dies ist dann die so genannte Gesellschafterliste.

Es gibt noch weitere Dinge zu beachten: Einmal gibt es einen Ausdruck aus dem Handelsregister in verschiedenen Versionen, je nachdem, wie weit zurück die Angaben reichen sollen. Über die Auszugsformen können Sie sich hier informieren. Dann müssen Sie sich darüber im Klaren sein, ob Sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug benötigen oder ob ein unbeglaubigter ausreichend ist.

Noch ein Wort zur Bestellung. Sie gehen hier kein Abo ein und müssen auch nicht erst einen Account erstellen. Sie erhalten vielmehr die bestellten Dokumente in der ausgewiesenen Zeit zusammen mit der Rechnung.

Bestellformular anschauen: Handelsregisterauszug