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Genossenschaftsregister

Genossenschaftsregister

Woher bekommt man eigentlich Auskunft über eine Genossenschaft?

Im Genossenschaftsregister werden Genossenschaften (eG) eingetragen, dabei handelt es sich um Gesellschaften, die die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezwecken.
Auskünfte oder Auszüge aus dem Genossenschaftsregister erhält man vor Ort beim zuständigen Amtsgericht / Registergericht, wo auch das Genossenschaftsregister geführt wird. Das Genossenschaftsregister ist ein offenes Register, weshalb dort jedermann Einsicht nehmen kann. Wenn man allerdings einen schriftlichen Auszug aus dem Genossenschaftsregister haben will oder muss, dann zieht das Gerichtsgebühren nach sich.

Wie gelangt man an einen schriftlichen Auszug aus dem Genossenschaftsregister?

Sie müssten zuerst das zuständige Registergericht in Erfahrung bringen und dieses dann kontaktieren: Entweder persönlich oder per Post oder Fax. Da Sie in aller Regel die Gerichtsgebühren vorab zahlen müssen, wird dieser Prozess sich einige Zeit in die Länge ziehen. Kein Problem, wenn man Zeit hat.

Gibt es einen schnelleren Weg?

Innerhalb von ab 30 min können Sie auch einen Auszug aus dem Genossenschaftsregister über den Onlineservice erhalten, den Sie über den Link unten erreichen. Sie bekommen diesen Auszug aus dem Genossenschaftsregister auf elektronischem Wegen im PDF-Format, so können Sie sich diesen dann selbst ausdrucken. Gut ist auch neben der Schnelligkeit der Lieferung des Auszuges auch die Tatsache, dass Sie hier kein Abo oder Mitgliedschaft eingehen oder gar mit versteckten Kosten rechnen müssen. Sie erhalten den Auszug aus dem Genossenschaftsregister zusammen der Rechnung, da haben Sie dann 2 Wochen Zeit zur Begleichung.

Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie einfach an oder Sie nutzen für eine Bestellung dieses Formular:

Auszug aus dem Genossenschaftsregister