Handelsregister Deutschland: Die Rechtsformen.
Rechtsformen – Wie unterscheiden sich dies im Handelsregister? Kann man daraus die Höhe der Haftung erkennen?
Zunächst einmal: Jede im Handelsregister eingetragene Firma muss in Ihrer Firma, also dem „Namen“, einen Zusatz enthalten, welcher die Rechtsform des Unternehmens und damit die Haftungsverhältnisse im Unternehmen verdeutlicht. Es sind die folgenden Rechtsformzusätze möglich:
– Einzelkaufleute: „eingetragener Kaufmann“, „eingetragene Kauffrau“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „e.K.“, „e.Kfm.“ oder „e. Kfr.“
– offene Handelsgesellschaft: „offene Handelsgesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „oHG“
– Kommanditgesellschaft: „Kommanditgesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „KG“
– GmbH: „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „GmbH“ (Gesellschafterliste)
– Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt)
– Aktiengesellschaft: „Aktiengesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „AG“
Wenn bei einer OHG oder KG keine natürliche Person haftet, dann muss diese Haftungsbeschränkung auch in der Firma bzw. Firmierung erkennbar sein, etwa durch einen Zussatz wie: „GmbH & Co. KG“ oder „GmbH & Co. oHG“.
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