Wann muss man eine Handelsregistereintragung vornehmen?
Wann geschäftlich tätig ist, dann kommt schnell die Frage auf, ob man deswegen sich auch in der Handelsregister eintragen muss.
Eine Handelsregistereintragung erfolgt zunächst nur auf eigene Initiative, dass heißt, eine Eintragung ohne eigenes Zutun erfolgt nicht.
Zur Handelsregistereintragung besteht für einen Gewerbetreibenden nur dann Anlass, wenn er ein Unternehmen besitzt, welches nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist. Aber selbst wenn dies noch nicht der Fall ist, kann man sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, sofern es sich um gewerblich tätige Unternehmen handelt. Freiberufler hingegen, können keine Handelsregistereintragung vornehmen lassen. Wie Sie jedoch eine Handelsregistereintragung freiwillig vornahmen lassen, so wird zum Zeitpunkt der Eintragung die Kaufmannseigenschaft begründet.
Aber ab wann ist eine Handelsregistereintragung denn nun Pflicht? Dabei sind folgende Kriterien auf dem Wege der Einzelfallprüfung heranzuziehen: Umsatz, Betriebskapital, räumliches Ausmaß des Geschäftsbetriebs, Anzahl der Arbeitnehmer, bereits in Anspruch genommene Kredite, bereits bestehende Zweigniederlassungen usw.
Diese Einzelfallprüfung führt dann zu einem Ergebnis, ob eine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister besteht oder nicht.
Wenn Sie Auskunft darüber haben möchte, ob über eine Firma eine Handelsregistereintragung vorliegt, so können Sie dies über den nachfolgenden Link prüfen bzw. auch gleich einen Handelsregisterauszug anfordern. Wenn keine Handelsregistereintragung vorhanden ist, dann bleibt es kostenfrei für Sie.
Auftragsformular anschauen: Auskunft über eine Eintragung im Handelsregister