Welche Arten gibt es von einem Handelsregisterauszug?
Handelsregisterauszug : Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei dem Amtgerichten / Registergerichten gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke in folgenden Formen:
1. Der aktuelle Ausdruck gibt einen Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen im Handelsregister, allerdings ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell.
Unverändert in ihrer Bezeichnung gibt es auch weiterhin noch eine Gesellschafterliste
Wenn Sie einen Handelsregisterauszug anfordern, dann können Sie hier die gewünschte Art auswählen: