Aktueller oder chronologischer Ausdruck vom Handelsregister
Ausdruck aus dem Handelsregister? Welche Arten bzw. Unterschiede gibt es denn da?
Das Handelsregister in Deutschland wird bei den Registergerichten des jeweiligen Amtsgerichtes geführt. Es wird als offenes Register geführt. Offen bedeutet, man braucht kein berechtigtes Interesse, um Einsicht nehmen zu können. Im Prinzip ist es so, dass z.B. GmbH ihre Haftung beschränken gegen Publizität. Das Handelsregister soll eingetragene Tatsachen öffentlich machen, was den Rechtsverkehr sicheren soll.
Wenn man sich also über eine Kapitalgesellschaft bzw. Personengesellschaft näher informieren will, dann ist die erste Wahl das Handelsregister. Aber Sie können nicht zu jedem Handelsregister gehen, sondern zu jenem, welches zuständig ist. Das herauszufinden ist wegen der oft verlagerten Zuständigkeit nicht ganz einfach. Auf jeden Fall sollte man es vorher machen, denn sonst kontaktiert man das falsche Handelsregister.
Neben dem persönlichen Besuch beim Handelsregister gibt es noch die Kontaktierung auf schriftlichem Wege. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass spätestens jetzt Kosten auf Sie zukommen, denn nur die Einsichtnahme ist beim Registergericht kostenlos möglich: Wollen Sie einen schriftlichen Auszug mitnehmen oder auch per Post anfordern, dann müssen Sie mit Gerichtskosten rechnen. Wenn die Anforderung per Post oder Fax geschieht, dann müssen Sie davon ausgehen, dass man Ihnen einen schriftlichen Ausdruck aus dem Handelsregister erst übermittelt, wenn die Gerichtskosten bei der Gerichtskasse eingegangen sind.
Sie ahnen vielleicht schon: Das kann alles recht umständlich werden. Aber Sie können auch einen bequemen und schnellen Weg wählen, nämlich den, dass Sie jemanden beauftragen. Über den Link unten erreichen Sie ein Online-Auftragsformular, dem Sie alle Konditionen entnehmen können.
Weil Sie dann auf diesem Formular auf verschiedene Ausdrucksformen stoßen werden, hier zuvor eine kleine Erläuterung zu den einzelnen Arten:
Dieser Ausdruck gibt nur die (zum Zeitpunkt der Erteilung) aktuellen Eintragungen wieder. Hierüber können einfache (10,- EUR) und beglaubigte (20,- EUR) Ausdrucke erteilt werden.
Der chronologische Auszug enthält in zeitlicher Reihenfolge alle Daten ab Umstellung auf die elektronische Registerführung (ca. 2007)
Dieser Ausdruck bietete alle Daten, die bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung gültig waren. Seitdem wurde er nicht mehr weitergeführt.Einen Ausdruck aus dem Handelsregister können Sie, wie gesagt, über das jeweilige Amtsgericht erhalten, wenn Sie Zeit haben das Handelsregister anzuschreiben und dann abzuwarten oder selbst dorthin zu fahren. Etwas umständlicher wird es, wenn Sie das Dokument im Ausland verwenden wollen. Hier braucht es neben einer Beglaubigung auch noch eine Apostille. Gern teilen wir Ihnen mit, was genau Sie benötigen.
Alles in allem: Hier geht das alles sehr schnell: Ausdruck Handelsregister