Handelsregister: Amtlich beglaubigter Auszug

Handelsregister: Amtlich beglaubigter Auszug

Handelsregister: Ich benötige schnell einen „Amtlich beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister“ Woher bekomme ich diesen?

Seit Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren ist bereits ein amtlicher Auszug ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister. Aber auch die älteren Bezeichnungen sind im Verkehr mit den Registerichten in Deutschland noch gängig. Das fängt an mit dem ”Handelsregisterauszug” , reicht über einen “Auszug aus dem Handelsregister” bis hin zur “Aukunft aus dem Handelsregister”. Entscheidend ist, ob eine amtliche Beglaubigung erfolgen soll oder ob einfach nur ein Ausdruck aus dem Handelsregister gewünscht wird. Der Unterschied: Die beglaubigte Version dauert länger und ist auch teurer. Und der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister” kann nicht elektronisch verschickt werden, sondern nur per Briefpost wegen der Siegelung bzw. weil dieser nur in Papierform existiert.

Den “Amtlich beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister” bekommen Sie auch über den unten aufgeführten Link, wenn Sie sich nicht selbst mit dem zuständigen Handelsregister in Verbindung setzen wollen. Am preiswertesten und am schnellsten ist ein unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister. Den erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege im PDF-Format.

Auftragsformular: Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister

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