Wie fordert man einen Auszug aus dem Handelsregister an?

Wie fordert man einen Auszug aus dem Handelsregister an?

Wie schnell geht es, wenn ich aus dem Handelsregister einen Auszug anfordern möchte? Wo kann ich das tun?

In Deutschland gibt es viele regionale Handelsregister, geführt bei den Registergerichten beim Amtsgericht. Aber nicht an jedem Amtsgericht gibt es auch ein Handelsregister. Grob gesagt, bestimmt meist der Sitz der jeweiligen Gesellschaft (GmbH, KG, AG, OHG, e.K. UG), bei welchem Handelsregister in Deutschland die Eintragung vorgenommen wurde.
Das Handelsregister ist frei einsehbar, da es ein öffentliches Register ist. Für die Einsicht werden auch keine Gebühren verlangt. Einen (schriftlichen) Auszug aus dem Handelsregister gibt es allerdings auch nur gegen Zahlung von Gerichtsgebühren, auch eine Gesellschafterliste gibt es nicht für umsonst. Einen Auszug aus dem Handelsregister kann man auch online anfordern, wofür Sie das unten aufgeführte Bestellformular benutzen können.
Zum Hintergrund: Diese Auszüge können Dienstleister direkt beim örtlichen Handelsregister abrufen, sobald sie dort als regelmäßige Nutzer angemeldet sind. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich nicht darum kümmern müssen, welches Handelsregister denn nun zuständig ist und wie die Gerichtsgebühren bezahlt werden müssen.
Der z.B. aktuelle Auszug aus dem Handelsregister gibt einen Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen im Handelsregister und zwar zu folgenden Bereichen wieder: Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Es gibt noch weitere Arten eines Auszuges aus dem Handelsregister, neben dem aktuellen: Einen chronologischen und einen historischen Auszug. Letzterer spielt nur eine untergeordnete Rolle, denn dieser endet ca. 2007 und ist eigentlich nur noch für einen Gesamtüberblick über eine im Handelsregister eingetragene Kapital- oder Personengesellschaft von Interesse.
Die Details über diese Unterschiede kann man dem Bestellformular entnehmen:

Auftragsformular anschauen: Auszug aus dem Handelsregister – online

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