Woher bekomme ich schnell eine Gesellschafterliste vom Amtsgericht?
Die Gesellschafterliste bekommen Sie vom Amtsgericht / Handelsregister, dort wo die betreffende Gesellschaft ansässig ist. In das Handelsregister beim Amtsgericht kann jedermann persönlich Einsicht nehmen oder sich auch schriftlich eine Gesellschafterliste vom Amtsgericht anfordern. Zu beachten ist dabei, dass die letzte vorliegenden Gesellschafterliste auch immer die gültige ist, egal wie alt diese ist.
Falls Sie jedoch nicht persönlich Kontakt zum jeweiligen Amtsgericht aufnehmen möchten oder nicht die Zeit haben selbst dorthin zu fahren, dann können wir dies auch übernehmen. Wir liefern Ihnen binnen 1 Stunde eine eingescannte Kopie der von der Gesellschaft an das Amtsgericht eingereichten Gesellschafterliste.