Handelsregisterauszug mit Beglaubigung
Wie und wo erhält man einen Handelsregisterauszug mit Beglaubigung?
Und benötigt man dafür einen Notar? Einen Handelsregisterauszug erhält man beim Amtsgericht, dort wo das Handelsregister geführt wird, am Sitz der betreffenden Gesellschaft (GmbH, KG, OHG etc.). Man hat dann die Wahl zwischen einem unbeglaubigten Auszug und einen mit Beglaubigung, was sich vor allem auf die Gebühren niederschlägt. Die Beglaubigung wird beim Amtsgericht vorgenommen, die Mitwirkung eines Notars ist daher nicht erforderlich.
Gibt es inhaltliche Unterschiede zwischen einem beglaubigten oder einem unbeglaubigten Auszug ?
Nein, es gibt keinen inhaltlichen Unterschied. Der Unterschied besteht nur in der äußeren Form. Allerdings führen die Amtsgerichte die Beglaubigung unterschiedlich aus. Mal werden diese auf einer Art Sicherheitspapier ausgefertigt, mit Siegel und teilweise auch Unterschrift. Andere Handelsregister betreiben hier weniger Aufwand: kein Sicherheitspapier, keine Siegel udn manchmal sind es nur lose Blätter. Entscheidend ist die Aussage darauf, dass es sich umn einen beglaubigten Auszug handelt.
Neuerdings wird der Handelsregisterauszug mit Beglaubigung auch „Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister“ genannt, mit „amtlich“ ist also „beglaubigt“ gemeint. Ob amtlich oder unbeglaubigt, es gibt 3 Versionen: Es gibt diesen als aktuellen, chronologischen und schließlich noch als den historischen Auszug, je nachdem , wie weit der Ausdruck zeitlich zurückreichen soll.
Auf dem nachfolgenden Auftragsformular sind die jeweiligen Unterschiede aufgeführt.