Handelsregister – Auskunft ist kostenlos?
Handelsregister kostenlos? Ist eine Auskunft von dort kostenlos?
Informationen über eine in einem deutschen Handelsregister eingetragene GmbH, KG, OHG, UG oder e.K. kann man beim jeweiligen registerführenden Amtsgericht / Handelsregister erhalten. Meist geht dies sogar telefonisch, ebenso kann man persönlich Einsicht nehmen. Das ist kostenlos.
Kostenlos bis zu dem Punkt, wo man etwas schriftlich vom Amtsgericht benötigt, z.B: eine schriftliche Auskunft, also einen Auszug über die beim Handelsregister vorliegenden Eintragungen bzw. Daten über eine Gesellschaft oder zu den Gesellschaftern
Diese Auskunft kann das eigene aber auch auch andere Unternehmen betreffen. Denkbar ist eine Auskunft aus dem Handelsregister, den man bei Behörden, Kfz-Zulassungsstellen oder Banken vorlegen möchte. So eine schriftliche Auskunft oder Auszug aus dem Handelsregister erhält man nicht kostenlos: Die Amtsgerichte erheben dafür Gebühren von 10 EUR, für den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug werden 20 EUR fällig.
Wenn man weder die Zeit hat zum Handelsregister zu fahren noch sich durchzufragen bzw. kein registrierter Nutzer ist, dann geht es auch über die nachfolgenden Link. Und: Wenn von diesem Service kein Auszug aus dem Handelsregister geliefert werden kann, etwas weil es die Gesellschaft nicht gibt oder vielleicht noch nicht eingetragen ist, dann bleibt diese Auskunft kostenlos für Sie. Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns an.
Sie können dieses Formular nutzen: Auskunft aus dem Handelsregister