Apostille : Was ist das denn, eine Apostille?
Unter einer Apostille ist die Überbeglaubigung eines beglaubigten Handelsregisterauszug zu verstehen, welcher mit einem Echtheitsnachweis für die Verwendung im Ausland versehen wurde. Eine Apostille wird am jeweilige Registerbezirk erteilt, wobei zunächst wird ein amtlicher Auszug aus dem Handelsregister (amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug vom Amtsgericht / Registergericht) erstellt, dieser wird dann an das übergeordnete Landgericht weitergeleitet und ebenfalls gesiegelt. Dabei ist zu beachten, dass die Apostille nicht einheitlich erteilt wird, sondern der Echtheitsnachweis wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt. Allerdings darf nur für die Länder eine Apostille erteilt werden, die dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5.10.1961 beigetreten sind. Welche Länder das sind, das können Sie hier nachlesen. Eine Reihe von Ländern sind dem nicht beigetreten, z.B. Indien. In diesem Fall wird seitens des Landgerichtes dann eine sog. Vorbeglaubigung vorgenommen. Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug wird dann mit einer weiteren Beglaubigung versehen, diesmal von der konsularischen Vertretung des Landes.
Bei der Erteilung einer Apostille fallen nicht nur die Gerichtsgebühren doppelt an, sondern die Bearbeitungszeiten verlängern sich dadurch auf ca. 8-10 Tage.
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