Was ist denn eine Unternehmergesellschaft?

Was ist denn eine Unternehmergesellschaft?

Seit 2008 gibt es gem. §5a GmbHG die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen, kurz „UG (haftungsbeschränkt)“. Gedacht ist diese Gesellschaftsform vor allem auch als Alternative zur immer beliebter werdenden englischen Ltd. Dabei sollte speziell auf die Interessen von Gründern kleiner Unternehmen eingegangen werden, meist angesiedelt im Dienstleistungsbereich. Diesen Existenzgründern mangelt es meist an dem notwendigen Startkapital in Form des Stammkapitals in Höhe von 25.000 Euro.
Dieser Kreis von Gewerbetreibenden suchte schon lange nach einer Möglichkeit die eigene Haftung zu beschränken, aber auch mit einem kleinen Startkapital beginnen zu können. Die „UG (haftungsbeschränkt)“ gibt ihnen nun diese Möglichkeit. Man beginnt also mit der „UG“ und strebt eine „GmbH“ an.

Die Unternehmergesellschaft gilt daher auch als Mini-GmbH, denn sie erfordert statt der 25.000 EUR Stammkapital bei der GmbH nur ein Mindestkapital von 1 EUR. Um diesen Unterschied kenntlich zu machen, muss zwingend die Bezeichnung „UG (haftungsbeschränkt)“ geführt werden. In den weiter folgenden Geschäftsjahren ab Gründung muss dann mind. 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage gebildet werden, denn wenn 25.000 EUR erreicht sind, dann wird aus der Unternehmergesellschaft eine normale GmbH.

Zusammenfassung der Vor- und Nachteile der Unternehmergesellschaft:

Vorteile:

– beschränkte Haftung auf das Mindestkapital von 1 EUR
– steuerliche Vorteile (nur 15% Körperschaftssteuer bei den im Unternehmen belassenen Gewinnen)

Nachteile:

– als Gesellschaftsform auch international kaum bekannt, was Auswirkungen auf die Akzeptanz haben dürfte
– sofortige Einberufung Gesellschaftsversammlung ist nötig bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Die Unternehmergesellschaft ist eine aktuell beliebte Gesellschaftsform. So wundert es kaum, dass in den ersten 2 Jahre nach Einführung bereits über 41.000 neue Unternehmergesellschaften gebildet wurden.

Auskunft bzw. einen schriftlichen Ausug über eine im Handelsregister bereits eingetragene Unternehmergesellschaft können Sie her erhalten:

Handelsregisterauszug UG

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