Woher die Gesellschafterliste einer GmbH?

Woher die Gesellschafterliste einer GmbH?

Woher bekomme ich schnell eine Gesellschafterliste einer GmbH vom Amtsgericht?

Die Gesellschafterliste bekommen Sie vom Amtsgericht / Handelsregister, dort wo die betreffende GmbH ansässig ist. In das Handelsregister beim Amtsgericht kann jedermann persönlich Einsicht nehmen oder auch schriftlich eine Gesellschafterliste einer GmbH vom Amtsgericht anfordern. Bei Personengeselschaften sind übrigens die Gesellschafter bereits auf dem Handelsregisterauszug aufgeführt.
Falls Sie jedoch nicht persönlich Kontakt zum jeweiligen Amtsgericht aufnehmen möchten oder nicht die Zeit haben selbst dorthin zu fahren, dann können wir dies auch übernehmen. Wir liefern Ihnen binnen 1 Stunde eine eingescannte Kopie der an das Amtsgericht eingereichten Gesellschafterliste einer GmbH.
Dabei gibt es eine Einschränkung: Sollte es bei der Gesellschafterliste einer GmbH seit 2007 keine Veränderungen bzw. Aktualisierung gegeben haben, dann müssen diese Altangaben beim Amtsgericht der entsprechenden Registgerakte zur GmbH entnommen werden, was dann eine Bearbeitungszeit vom 4-5 Werktagen erfordert.

Natürlich kann so eine Gesellschafterliste auch beglaubigt werden. Es ist auch möglich, dass die dann auch noch mit einer Überbeglaubigung bzw. Apostille versehen wird, wenn diese im Ausland vorgelegt werden soll.

Auftragsformular: Gesellschafterliste einer GmbH

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