Wer handelt für eine Ltd. Company? Die Organe der Ltd. Company im Überblick.

Wer handelt für eine Ltd. Company? Die Organe der Ltd. Company im Überblick.

Eine Ltd. Company handelt über ihre Organe. Bei diesen handelt es sich um:

1.
Director (Geschäftsführer)
Ein Director leitet, genau wie der Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland, das Unternehmen. Und ebenso wie bei der GmbH können bei der Ltd. Company auch Directors bestellt sein, wo jeder die Ltd. vertreten bzw. für sie handeln kann. Sind mehrere Dirctors bestellt, dann muss mindestens ein Director eine natürliche Person sein, die übrigen können dann andere Gesellschaften sein, also juristische Personen, z.B. andere Ltd.-Companies

2.
Shareholder (Gesellschafter)
Auch das ist ähnlich wie bei einer GmbH. Ein Shareholder übernimmt einzelne oder alle Anteile am Stammkapital. Er kann darüber hinaus auch Director sein, kann sich aber auch vollkommen aus der Leitung des Unternehmens heraushalten.
Der Unterschied zur GmbH ist, dass die Shareholder ein Board of Directors wählen, eine Art Vorstand. Darüber hinaus besteht keine Verpflichung für sie, etwa in regelmäßigen Treffen etwa. treffen.

3.
Company Secretary (Schriftführer / Protokollführer)
Dieses Organ der Ltd. gibt es bei der GmbH nicht. Das Company Sekretary ist nicht zwingend vorgeschrieben, ist aber für Ltd. Companies anzuraten, die nicht in England geschäftlich aktiv sind.
Das Company Secretary hält nämlich den Kontakt zu den englischen Behörden und dem dortigen Handelsregister und reicht u.a. den jährlichen Annual Account ein. Bekanntlich kann es Sanktionen des englischen Handelsregisters nach sich ziehen, wenn diese jährlichen Meldungen verspätet oder gar überhaupt nicht eingereicht werden.

Sie benötigen verschiedene Dokumente über eine in England registrierte Ltd. Company? Dann sehen Sie sich dieses Bestellformular an:

Ltd. Register

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