Eintragung einer Ltd. als Zweigniederlassung in Deutschland

Eintragung einer Ltd. als Zweigniederlassung in Deutschland

Wenn eine Ltd. in England registriert ist, der Geschäftsschwerpunkt jedoch in Deutschland liegt, dann muss die Ltd. hier in Deutschland mit einer Zweigniederlassung in das Handelsregister eingetragen werden. Neben einem Eintragungsantrag an das entsprechende Handelsregister muss ein beglaubigter Beschluss der Gesellschafter sowie die Satzung der Ltd. in zweisprachiger und beglaubigter Form eingereicht werden. Bei der Eintragung einer Ltd. als Zweigniederlassung in Deutschland entstehen die üblichen Gebühren des Registergerichts. Und: Die Zweigniederlassung der Ltd. in Deutschland wird in punkto Zwangsmitgliedschaft zur IHK behandelt wie eine normale Kapitalgesellschaft.

Wenn Sie Informationen über eine eingetragene Ltd. benötigen: Zweigniederlassung Ltd.

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