Gibt es ein Ltd.-Register und wie bekommt man Auskunft?
Unter einem Ltd.-Register ist sicher eine Art Handelsregister zu verstehen, in welchem Ltd.-Gesellschaften registriert sind. Das gibt es natürlich, aber entscheidend ist, in welchem Land die Ltd.-Company registriert ist, denn die Gesellschaftsform Ltd.-Company ist weit verbreitet. Hier in Europa z.B. gibt es Ltd.-Companies im gesamten englischsprachigen Raum, in England, Schottland, Wales, Irland, Guernsey etc.
Es sollte nicht schwer sein, das Herkunftsland der Ltd.-Company anhand des Briefkopfes oder der Adresse herauszufinden. Dann hat man schon einmal das Land, der Rest ist dann einfacher. In England z.B. wird das Handelsregister beim Companies House in Cardif geführt. Und in der Tat, die meisten der Ltd.-Companies, auf die man hier in Deutschland stößt, sind in England registriert.
Wenn man vom Companies House in England Informationen abrufen will, dann sollte man sich etwas in der Materie auskennen, denn einen eigentlichen Handelsregisterauszug gibt es in England nicht. Vielmehr gibt es einen allgemeinen Report, den Current Appointments Report, auf dem die Eckdaten vermerkt sind. Dann benötigt man eigentlich noch den sog. Annual Return, eine Art jährliche Statusmeldung der Ltd. an das Companies House, wenn man die aktuellsten Informationen erhalten will. Dort sind dann auch die einzelnen Shareholder aufgeführt, das sind die Gesellschafter.
Wenn man über die Ltd.-Company spricht, die man hier in Deutschland häufig trifft, dann sollte man auch erwähnen, dass diese Gesellschaften oft eine Zweigniederlassung in Deutschland eingerichtet haben, wozu sie genaugenommen verpflichtet sind, wenn sie vordergründig in Deutschland geschäftlich aktiv sind. Von dieser Zweigniederlassung kann man dann einen ganz normalen deutschen Handelsregisterauszug abrufen, der sich in seinem Aussehen und Gliederung an einem typischen deutschen Handelsregisterauszug orientiert. Bevor man sich nach England wendet, wäre das zumindest ein Versuch. Aber Vorsicht: Es sind Fälle bekannt, in denen die Zweigniederlassung in Deutschland aktiv ist, die Hauptniederlassung in England aber bereits gelöscht ist. So eine Löschung kann schnell passieren, wenn man wiederholt die einzureichenden Dokumente (Annual Return, Annual Account) schuldig bleibt.
Das passiert oft, wenn die Ltd. von deutschen Staatsbürgern betrieben wird, die nicht wirklich die Sache in England unter Kontrolle halten.
Auskünfte oder Informationen kann man vom Handelsregister in England zwar auch selbst anfordern, aber man sollte sich etwas auskennen, nicht nur in der englischen Sprache. Da kann es besser sein, wenn Sie einen Dienstleister beauftragen. Weitere Infos erhalten Sie hier: