Registergericht Hamburg
Woher bekomme ich schnell Informationen vom Registergericht Hamburg?
Vom Registergericht Hamburg kann man Informationen über eine Kapitalgesellschaft erhalten wie z.B. GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und Ltd. (deutsche Niederlassung). Die schriftliche Auskunft vom Registergericht Hamburg heißt Handelsregisterauszug. Dies ist nicht nur beim Registergericht Hamburg so, auch bei den anderen Registergerichten in Deutschland. Seit Umstellung der Handelsregister auf elektronische Registerführung im Jahre 2005 wird dazu auch „Ausdruck aus dem Handelsregister“ gesagt, allerdings sind auch die alten Begriffe noch weitgehend üblich. Einen Ausdruck aus dem Registergericht Hamburg können Sie über den unten aufgeführten Link erhalten, wenn Sie nicht selbst zum Registergericht Hamburg gehen wollen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können den von uns erhaltenen Auszug aus dem Registergericht Hamburg abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.
Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Registergericht Hamburg können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4-5 Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost verschickt werden.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug aus dem Registergericht Hamburg, wie bei den anderen Amtsgerichten auch, als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug.
Auftragsformular: Registergericht Hamburg