Registergerichte NRW

Registergerichte NRW

Registergerichte führen das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Güterrechtsregister. Diese öffentlichen Register ermöglichen es jedem, sich wichtige Informationen über rechtliche Verhältnisse oder Vertretungsbefugnisse zu verschaffen. Die Register genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen Dritten gegenüber als richtig gelten.

Woher bekomme ich schnell Informationen von einem der Registergerichte in NRW (Nordrhein-Westfalen)?

In NRW gibt es 34 örtliche Registergerichte, an denen das Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister geführt werden. Welches dieser Registergerichte in NRW dann konkret zuständig ist, hängt vom Sitz der gesuchten Gesellschaft, Verein, Genossenschaft oder Partnerschaft ab. Wenn Sie dies nicht selbst herausfinden möchten oder Sie benötigen die Auskunft sehr schnell, denn sollten Sie einen Onlineservice nutzen. Da reicht es aus die vorhandenen Daten mitzuteilen, der Rest wird dann dort herausgesucht.

Welche Informationen von den Registergerichten in NRW können geliefert werden?

Beispielsweise geht aus einem „Ausdruck aus dem Handelsregister“ hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung. Seit der Einführung der elektronischen Registerführung (2005) gibt es keine Registerauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings ist z.B. alte Begriff „Handelsregisterauszug“ oder „Vereinsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich. Ein Auszug aus dem Registergericht über einen Verein, eine Genossenschaft oder eine Partnerschaft orientiert sich am Handelsregisterauszug.

Auftragsarten / Registergerichte NRW:
1.
Ein aktueller Ausdruck aus einem Registergericht in NRW gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (dann gerötet) oder erklärende Eintragungen.
2.
Ein chronologischer Ausdruck aus einem Registergericht in NRW gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3.
Ein historischer Ausdruck aus Registergericht NRW zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Über den nachfolgenden Link erhalten Sie diese Info aus einem der Registergerichte in NRW ohne Mitgliedschaft, Login-Daten o.ä.

Auftragsformular: Registergerichte NRW

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