Handelsregister Ulm – Wo bekommt Auskunft?

Handelsregister Ulm – Wo bekommt Auskunft?

Woher bekommt man schnell ohne Anmeldung oder Abo Auskunft vom Handelsregister Ulm?

Vom Handelsregister erhält man Infos über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und auch über deutsche Niederlassungen von Ltd.). Obwohl eine Einsichtnahme in das Handelsregister Ulm für jedermann kostenfrei ist, so sind es schriftliche Auskünfte nicht. Eine schriftliche Auskunft wird im allgemeinen als Handelsregisterauszug bezeichnet, seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005 auch „Ausdruck aus dem Handelsregister“. Dies ist bei allen Handelsregistern so, nicht nur bei dem in Ulm.
Den Ausdruck vom Handelsregister Ulm können Sie über den unten aufgeführten Link schnell erhalten, sofern Sie nicht selbst zum Handelsregister Ulm fahren oder dies selbst kontaktieren wollen.
Sie können den erhaltenen Auszug aus dem Handelsregister Ulm dann leicht selbst ausdrucken bzw. auch nur abspeichern auf Ihren PC.
Den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Ulm kann über den unten aufgeführten Link auch bestellen, dieser kann dann ab er wegen der anzufertigenden Siegelung nur auf dem Postweg übermittelt werden. Das bedeutet, dass es doch ca. 5 Tage dauert am Ende.
Dazu noch der folgende Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug vom Handelsregister Ulm wird, wie bei den anderen Handelsregistern auch, als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren „Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug“.

Auftragsformular:  Handelsregister Ulm

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