Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Duisburg

Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Duisburg

Wo kann man beim Amtsgericht Duisburg einen Handelsregisterauszug bestellen?

Sie könnten sich direkt an das Amtsgericht wenden:

Amtsgericht Duisburg
Postfach 10 01 10, 47001 Duisburg
Telefon: 0203 9928-0

Das Handelsregister in Duisburg ist – wie auch andere Handelsregister in Deutschland – in zwei Abteilungen untergliedert:

In Abteilung A (HRA) werden vorwiegend Einzelkaufleute (e.K.) und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.
In Abteilung B (HRB) sind die Kapitalgesellschaften, vorwiegend Gesellschaften mit beschränkter Haftung -GmbH- und Aktiengesellschaften -AG- erfasst.

Daraus kann man sehen, dass nicht jede „Firma“ in Duisburg im Handelsregister geführt wird, sondern nur bestimmte Rechtsformen. Gewerbetreibende oder Freiberufler sind zum Beispiel dort nicht registriert.

Bei Amtsgericht Duisburg kann man verschiedene Dokumente einsehen oder auch ausgedruckt mitnehmen. Das ist für den Fall, dass man selbst hingeht. Wer nicht in Duisburg wohnt, der kann das Amtsgericht anschreiben. Er wird dann in aller Regel eine Gebührenrechnung erhalten, wenn diese bezahlt ist, dann erhalten Sie die Unterlagen.

Aber woher bekommt man einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Duisburg, wenn man nicht selbst dorthin fahren möchte?

Wenn Sie sich nicht selbst die Mühe machen wollen, das Amtsgericht aufzusuchen oder zu kontaktieren, dann können Sie uns Auftrag erteilen, diese Sachen für Sie zu erledigen. Hinzu kommt ja auch noch die Unsicherheit, dass man immer vorher erst herausfinden muss, ob das Amtsgericht Duisburg überhaupt zuständig ist, denn nicht immer ist auch das dem Betriebssitz am nächsten gelegene Amtsgericht das dann auch zuständige.

Auf dem Bestellformular (siehe link unten) kann man die verschiedenen Dokumente sehen, welche bestellt werden können. Meist wird ein „normaler“ ,d.h. unbeglaubigter Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Duisburg benötigt, der auch  als „Ausdruck aus dem Handelsregister“ bezeichnet wird, ebenso: „Abdruck Handelsregister“ .

Sie erhalten diese Dokumente, auch eine Gesellschafterliste, teils schon innerhalb von Minuten, abhängig von der Art des Dokumentes. Das geht so schnell, wiel die Dokumente online übermittelt werden können, per email. Das ist aber nicht bei allen Dokumenten so.  So ist ein „amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug“  bzw. „amtlicher Ausdruck“  (amtlich=beglaubigt) vom Amtsgericht Duisburg hingegen nur innerhalb von einigen Tagen lieferbar, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss daher per Brief zu Ihnen gelangen.

Wenn Sie noch Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns bzw. nutzen Sie das Bestellformular. Übrigens: Sie müssen keine Vorauskasse leisten und gehen hier auch kein Abo ein.

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