Handelsregistereintragung – Wo erhält man Infos?

Handelsregistereintragung – Wo erhält man Infos?

Handelsregistereintragung  – Wo erhält man welche Infos darüber?

Zunächst einnmal: Wenn Sie nach einer Handelsregistereintragung zu einer GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. (Zweigniederlassung in Deutschland) suchen, dann ist dafür das für den Sitz der jeweiligen Gesellschaft oder Firma zuständige Amtsgericht und dort das Registergericht zuständig. Man kann jedoch auch deutschlandweit im sog. Registerportal der Länder prüfen, allerdings kann man dort nur recherchieren, einen Ausdruck über einen Eintrag in das Handelsregister bekommt man allerdings nur als angemeldeter Nutzer und dann gegen Entgelt.
Geläufiger als der Begriff Handelsregistereintragung ist allerdings der „Handelsregisterauszug“, weil man dort alle relevanten Informationen über eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft in übersichtlicher Form findet.
Welche Angaben sind das genau? Die Firma, also der genaue Name, die Anschrift, der Geschäftsgegenstand, das Stammkapital und die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen). Die Gesellschafterangaben sind dort in einer Handelsregistereintragung nicht aufgeführt, außer bei Personengesellschaften, z.B. Kommanditgesellschaften, Offene Handelsgesellschaften etc. Diese erkennt man an dem Kürzel „HRA“ vor der Registernummer. Die übrigen Kapitalgesellschaften, erkennbar an „HRB“ wie z.B. bei der GmbH, haben die Gesellschafterverhältnisse nicht mit auf der Handelsregisterauszug aufgeführt, diese Angaben müssen separat angefordert werden. Das geht hier.

Wo bekommt man so einen schriftlichen Auszug über eine Handelsregistereintragung her?

Das geht einmal, indem Sie selbst das Gericht herausfinden, kontaktieren und die Gerichtskosten im Voraus zahlen. Nach einiger Zeit würden Sie dann den Auszug über die Eintragung im Handelsregister erhalten.
Falls Ihnen das zu lange dauert, dann geht das zum anderen hier über den Link weiter unten, denn dort kann man recht schnell eine Bestellung auslösen. Dort erhalten schon innerhalb Minuten (natürlich ist das abhängig von der gewählten Auftragsart) einen Ausdruck der vorhandenen Handelsregistereintragung. Sie brauchen dabei nicht im Voraus bezahlen, denn Sie können bequem später per Rechnung bezahlen. Sie gehen hier auch kein Abo ein und versteckte Kosten gibt es nicht.
Typischerweise erhalten Sie die Unterlagen bzw. den Auszug über die Handelsregistereintragung per email im PDF-Format. So kommen die Dokumenten dann schneller zu Ihnen, und Sie können sich diese dann selbst ausdrucken. Falls Sie sich dazu vorab erst noch weiter informieren wollen, dann nutzen Sie dieses Kontaktformular.

Eine ausgedruckte Handelsregistereintragung kann auch amtlich beglaubigt werden, das dauert dann allerdings einige Tage und ist auch wegen der Beglaubigungsgebühren etwas teurer. Aber schauen Sie sich doch das Auftragsformular an:
Handelsregistereintragung – Infos

Kommentare sind geschlossen.