Einen Auszug aus dem Handelsregister bestellen.

Einen Auszug aus dem Handelsregister bestellen.

Wo kann man einen Auszug aus dem Handelsregister bestellen?

In Deutschland gibt es eine Menge örtlicher Handelsregister, immer angesiedelt bei den Registergerichten beim jeweiligen Amtsgericht. Welches zuständig ist, das hängt in der Regel vom Sitz der Gesellschaft, jedenfalls in den meisten Fällen.
Obwohl das Handelsregister ein offenes Register ist und frei einsehbar ist, gibt es einen schriftlichen Auszug aus dem Handelsregister allerdings nur gegen Gerichtsgebühren, derzeit sind dies dies 10 EUR, im Falle einer amtlichen Beglaubigung 20 EUR. Eine Gesellschafterliste ist meist deutlich preiswerter.

Wenn man einen Auszug aus Handelsregister im Internet anfordern will, dann muss man das über private Unternehmen durchführen, die die Genehmigung erhalten haben, auch Auszüge aus dem Handelsregister abzurufen. Der so online abgerufene Auszug aus dem Handelsregister ist identisch mit dem Auszug aus dem Handelsregister, den Sie direkt beim Gericht vor Ort erhalten würden.
Aus diesem Auszug gehen immer die folgenden Angaben hervor: Firma, Geschäftsgegenstand, Adresse, Geschäftsführer, Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Es gibt diese Unterschiede bei einer schriftlichen Auskunft aus dem Handelsregister:
a)
Auszug aus dem Handelsregister – aktuell: Dieser gibt nur den tagaktuellen Stand des Handelsregisters wieder, gelöschte Angaben fehlten darauf.
b)
Auszug aus dem Handelsregister – chronologisch: Dieser gibt alle Registereintragungen, also auch die gelöschten, seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
c)
Auszug aus dem Handelsregister – historisch. Dieser zeigt das eingescannte alte Handelsregisterblatt. Die Eintragungen darauf enden mit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung (ca. 2005).

Wenn Sei sich für eine schriftliche Auskunft aus dem Handelsregister interessieren, dann sollten Sie hier weiterlesen:

Auszug aus dem Handelsregister

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