Der amtliche Ausdruck vom Handelsregister
Handelsregister – oft wird gefragt, was denn ein amtlicher Ausdruck vom Handelsregister ist.
Ist nicht alles amtlich, was vom Amtsgericht kommt?
Die Antwort: Bei einem amtlichen Ausdruck handelt sich um einen Auszug aus den beim Handelsregister vorhandenen Daten zu einer Kapitalgesellschaft. Diese Zusammenfassung wird auch als Handelsregisterauszug bezeichnet und der amtliche Ausdruck ist dann ein amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister. Wenn man auf die Beglaubigung verzichtet, dann erhält man einen „aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister“. Das ist dann die unbeglaubigte Form.
Mit amtlich ist also im Sinne des Handelsregisters „beglaubigt“ gemeint. Ob amtliche oder unbeglaubigte Ausdrucke aus dem Handelsregister, es gibt diese in 3 Versionen: Es gibt sie als aktuellen, chronologischen und historischen Auszug, je nachdem , wie weit der Ausdruck zeitlich zurückreichen soll.