Handelsregister Deutschland – elektronisch, wo ist das ?
Handelsregister – elektronisch: Wo wird das „elektronische Handelsregister“ in Deutschland geführt?
Das elektronische Handelsregister wurde ab 2006 ins Leben gerufen, dem Trend der Zeit folgend. Es löste das bisher mittels Karteikarten geführte Handelsregister ab. Das bedeutete, dass die bisherigen Karteikarten nicht mehr weitergeführt wurden. Diese Karteikarten kann man jedoch weiterhin als eingescannte Version erhalten, allerdings werden die Karteikarten nicht mehr weitergeführt.
Das elektronische Handelsregister ist bei den Amtsgerichten, wo auch ein Handelsregister geführt wird, einsehbar.
Seit der Umstellung der lokalen Handelsregister auf eine elektronische Registerführung gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Der frühere Handelsregisterauszug nennt sich nun „Ausdruck aus dem Handelsregister“, allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch gebräuchlich. Im Zug der Umstellung aus das elektronische Handelsregister wurde auch der bisherige „Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung“ zum „Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister“. Aber die alten Begriffen haben nach wie vor noch Geltung, man versteht beim elektronischen Handelsregister trotzdem was gemeint ist.
Seit Einführung des elektronischen Handelsregister gibt es unterschiedliche Auszugsformen. Einmal erfolgt die Unterscheidung nach
a) amtlich (früher: beglaubigt)
b) nicht amtlich (früher: unbeglaubigt)
Zusätzlich gibt es auch noch eine Unterscheidung nach
– aktuell (hier werden nur die aktuellen Eintragungen aufgeführt, gelöschte oder frühere Daten fehlen sieht man nicht)
– chronologisch (hier werden alle Eintragungen der letzten Jahre aufgeführt, also auch bereits gelöschte – dies erscheinen unterstrichen bzw. „gerötet“)
– historisch (hier wird das alte Registerblatt abgebildet, welches vor der elektronischen Registerführung gültig war)
Einen Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister können Sie hier bei uns erhalten binnen weniger Minuten per email im PDF-Format (siehe Link weiter unten). Dieses Angebote gilt für den Fall, dass Sie nicht selbst zu einem der Handelsregister gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten.
Sie können dann den von dort erhaltenen Auszug aus dem elektronischen Handelsregister auf Ihrem PC oder Laptop abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.
Einen amtlichen Ausdruck vom Amtsgericht bzw. dem elektronischen Handelsregister können wir Ihnen derzeit von innerhalb von einigen Tagen auf dem Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost verschickt werden.
Aus dem online übermittelten Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister bzw. dem Handelsregisterauszug gehen folgende Angaben hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Entsprechende Ihrer Vorgaben erhalten Sie hier einen Auszug aus dem elektronischen Handelsregister ohne Mitgliedschaft, Abo, Anmeldung o.ä.. Der Auszug wird Ihnen zusammen mit der Rechnung übermittelt, denn Sie müssen nicht im Voraus bezahlen. Fragen und Antworten können Sie vorab stellen.
Hier können Sie sich das Auftragsformular ansehen: Handelsregister-elektronisch