Das Handelsregister elektronisch.

Das Handelsregister elektronisch.

Was ist das elektronische Handelsregister und wo wird es geführt”?

Seit Umstellung aller regionalen Handelsregister auf elektronische Registerführung ab 2005 gibt es eine Reihe von Änderungen zu beachten. Der frühere Handelsregisterauszug heißt nunmehr “Ausdruck aus dem Handelsregister”, jedoch ist auch der bisherige Begriff “Handelsregisterauszug” wird noch vollumfänglich genutzt. Das neue elektronische Handelsregister hat auch den früheren Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung eine neue Bezeichnung gegeben: Dieser heißt nun im “Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister”.
Einen Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister können Sie über den unten aufgeführten Link erhalten binnen 30 min per email im PDF-Format, sofern Sie nicht selbst zu einem der Handelsregister gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können den von uns erhaltenen Auszug (Quelle: elektronisches Handelsregister) abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken. Das gleiche gilt auch für die Bestellung einer Gesellschafterliste.

Einen amtlichen Ausdruck vom Amtsgericht (Quelle: elektronisches Handelsregister) können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4-5 Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt in Papierform vor und muss deshalb per Post verschickt werden.

Aus dem Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Auskunftsarten / elektronisches Handelsregister
1.
Der aktuelle Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister gibt nur den aktuellen, also Registerstand am Tag des Abrufes des Auszuges wieder, aber ohne gelöschte (die sind darauf gerötet) oder erklärende Eintragungen.
2.
Der chronologische Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3.
Der historische Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Sie erhalten diese Informationen aus dem elektronischen Handelsregister online ohne Login, Mitgliedschaft oder verdeckter Folgekosten. Während Sie den Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister und die Rechnung innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen der beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister immer per Briefpost zu.

Auftragsformular anschauen: elektronisches Handelsregister

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